Standesamt
⚭Machen Sie aus Ihrer Trauung einen unvergesslichen Moment⚭
⚭Hier bei uns in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf⚭
Bei uns haben Sie verschiedene Möglichkeiten standesamtlich zu heiraten. Zuerst ist natürlich das Standesamt in Ahlbeck zu erwähnen. Nicht weit vom Strand entfernt, in einem Turmgebäude direkt neben der Gemeindeverwaltung.
Des Weiteren werden Trauungen seitens der Verwaltung auf der Ahlbecker Seebrücke (038378/28320), im Kaminzimmer des Ahlbecker Hofes (038378/620) oder direkt am Strand von Mai – September (www.strand-hochzeiten.de) angeboten.
Über die o.g. Kontaktdaten können Sie sich vor der Terminabfrage zu den Zusatzkosten für die Örtlichkeit informieren sowie zu freien Terminen. Den individuellen Ablauf der Trauung besprechen Sie am besten mit der Standesbeamtin Frau Klünder.
Öffnungszeiten des Standesamtes der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag und Freitag nach Vereinbarung
Eheschließungen
Sie möchten gerne in unserem Standesamt die Ehe schließen? Dies ist natürlich für Einheimische und Urlauber gleichermaßen möglich.
Hierzu klären Sie bitte zunächst telefonisch Ihren Terminwunsch sowie Ihren Wunsch zum Trauungsort mit unserem Standesamt.
Bitte beachten Sie, dass die Terminreservierung noch nicht verbindlich ist. Erst, wenn die Unterlagen über die Anmeldung der Eheschließung in unserem Standesamt vorliegen (mindestens 6 Wochen vor dem Trautermin) wird der Termin verbindlich. Sie bekommen nach Eingang der Unterlagen aus Ihrem Heimatstandesamt eine schriftliche Terminbestätigung von uns.
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung:
Urlauber müssen ihre Eheschließung auch bei Trauung durch uns im eigenen Heimatstandesamt anmelden
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes am Wohnsitz
- beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenbuch/Geburtenregister (vom Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat)
Die Formulare für die Anmeldung zur Eheschließung werden bei Einheimischen in unserem, bei Urlaubern in deren Heimatstandesamt erstellt.
Bei verwitweten oder geschiedenen Personen
Bei verwitweten oder geschiedenen Personen zusätzlich:
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Ehebuch/Eheregister (vom Heiratsstandesamt)
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Sterbeurkunde des verstorbenen Partners (Standesamt, welches den Tod beurkundet hat)
oder
- statt den ersten 3 genannten Dokumenten eine Eheurkunde oder Registerauszug des Heiratsstandesamtes mit Auflösungsvermerk (vom Heiratsstandesamt)
Kirchenaustritt
Für den Austritt aus der Kirche benötigen Sie Ihren Personalausweis. Die Beibringung o.g. Urkunden und Dokumente für die jeweiligen Vorgänge sind nicht zwingend abschließend aufgezählt. In speziellen Fällen sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.