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Als Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungsnummer: 99128008104000

Allgemeine Informationen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Fristen

Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.

Formulare

Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden

Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.

Hinweise

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Wahlämter.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Fachlich freigegeben am

08.06.2022