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Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung

Leistungsnummer: 99108021224000

Allgemeine Informationen

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

Fristen

keine

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.10.2013