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Verkehrsüberwachung

Leistungsnummer: 99108030000000

Allgemeine Informationen

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die zuständigen Ordnungsbehörden bearbeiten auch Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Ordnungsbehörde; bei Parkverstößen auch die Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.01.2021