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Bei verwitweten oder geschiedenen Personen

Bei verwitweten oder geschiedenen Personen zusätzlich:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Ehebuch/Eheregister (vom Heiratsstandesamt)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Partners (Standesamt, welches den Tod beurkundet hat)

oder

  • statt den ersten 3 genannten Dokumenten eine Eheurkunde oder Registerauszug des Heiratsstandesamtes mit Auflösungsvermerk (vom Heiratsstandesamt)