Bei verwitweten oder geschiedenen Personen
Bei verwitweten oder geschiedenen Personen zusätzlich:
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Ehebuch/Eheregister (vom Heiratsstandesamt)
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Sterbeurkunde des verstorbenen Partners (Standesamt, welches den Tod beurkundet hat)
oder
- statt den ersten 3 genannten Dokumenten eine Eheurkunde oder Registerauszug des Heiratsstandesamtes mit Auflösungsvermerk (vom Heiratsstandesamt)