Informationen zur Grundsteuerreform - Steuererklärungsfrist bis 31.10.2022!
Gesetzliche Neuregelung
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Im Jahre 2019 wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eine Neuregelung des Grundsteuer- und des Bewertungsrechts geschaffen.
Welche Änderungen ergeben sich
aus dem neuen Gesetz?
Alle Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern müssen auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewertet werden. Dabei bleibt das bisherige dreistufige Verfahren erhalten:
1. Bewertung der Grundstücke
(ergibt den Grundsteuerwert)
2. Multiplikation des Grundsteuerwertes mit einer Steuermesszahl (ergibt den Grundsteuermessbetrag)
3. Multiplikation des Grundsteuermessbetrags
mit einem Hebesatz der Kommune (ergibt die Grundsteuer).
Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 von den Kommunen festgesetzt und erhoben. Bis dahin erfolgt die Ermittlung auf der Grundlage des bisher geltenden Rechts.
Was müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer beachten?
Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Voraussichtlich ab 01.07.2022 steht diese Möglichkeit über „Mein ELSTER“
www.elster.de zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer zum Download oder unter: www.steuerportal-mv.de
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Ritter, Krischan © Ritter, KrischanDatum: 07.07.2022
Erklärvideo Grundsteuer