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Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wird.

Gleichzeitig muss ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis
  • bei Personen unter 16 Jahren der Kinderreisepass sowie die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis und Einverständniserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung)
  • aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)

Kosten

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.

Fristen

  • Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
  • Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.

Hinweise

Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Zuständige Stelle

Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.03.2015

Urheber

Referat 270