Briefwahl beantragen
Leistungsnummer: 99128001120001
Allgemeine Informationen
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
- den Wahlschein,
- den amtlichen Stimmzettel,
- den amtlichen Stimmzettelumschlag,
- den amtlichen Wahlbriefumschlag und
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
Briefwahl per Post:
- Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
- Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Fristen
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Hinweise
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Gemeindewahlbehörden.
Ansprechpunkt
In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die amtsangehörigen Gemeinden und die Städte die Bürgermeister.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Sie möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.